Allgemeine Geschäftsbedingungen Van Thiel Motorenrevisie B.V.

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Van Thiel Motorenrevisie B.V. verwendet. Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat ihren Sitz und ihre Niederlassung in Heteren. Das Unternehmen ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 74565044 eingetragen. Diese Gesellschaft wird im Folgenden als "VTMR" bezeichnet.

2. Begriffsbestimmungen

Anbauteile: die Motorteile, die nicht zum Motorblock gehören, wie z. B. Kompressor, Ansaugkrümmer, Luftzirkulation und Zubehör, Öl und Turbo usw.

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit VTMR abschließt;

Vertrag: der Kauf-/Verkaufsvertrag, der Werkvertrag oder zumindest jeder andere von VTMR geschlossene Vertrag;

Überholter Motor: ein überholter, nackter Motorblock ohne Anbauteile;

VTMR: Van Thiel Motorenrevisie B.V.

3. Anwendbarkeit

3.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für jeden von VTMR abgeschlossenen Vertrag sowie für alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen.

3.2 Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur zugunsten von VTMR, sondern auch zugunsten von Dritten, die von VTMR im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags eingeschaltet werden.

3.3 Alle Angebote und Kostenvoranschläge, auf welche Weise und von wem auch immer, von VTMR sind stets unverbindlich und erfolgen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise und Spezifikationen. Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsangaben und weitere Beschreibungen sind so genau wie möglich, aber für VTMR nicht verbindlich. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wobei VTMR im Falle zwischenzeitlicher Modelländerungen berechtigt ist, ohne Wissen und Kenntnis des Käufers technisch notwendige Änderungen an den von ihr verkauften Waren und/oder den von ihr auszuführenden Arbeiten an den von ihr angebotenen Waren vorzunehmen.

3.4 Mündliche Zusagen oder Behauptungen von oder im Namen von VTMR sind nur verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden.

3.5 Wenn kein schriftlicher Vertrag von VTMR ausgestellt wurde, gilt die schriftliche Bestätigung von VTMR oder der Lieferschein oder die Rechnung von VTMR als Beweis für das Bestehen und den Inhalt des Vertrages, vorbehaltlich des Gegenbeweises.

3.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

4. Abschluss der Vereinbarung

Der Vertrag mit dem Käufer kommt nach schriftlicher Bestätigung durch VTMR in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung zustande oder indem VTMR mit der Ausführung des Vertrags beginnt.

5. Vollzug der Vereinbarung

5.1 Wenn die (ordnungsgemäße) Ausführung des Vertrages dies erfordert, ist VTMR berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

5.2 Der Kunde sorgt dafür, dass VTMR alle Daten, die VTMR als notwendig bezeichnet oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrages ansehen muss, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten VTMR nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist VTMR berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

6. Lieferung

6.1 Bestellungen für überholte Motoren und Teile werden so schnell wie möglich ausgeführt, jedoch vorbehaltlich des verfügbaren Lagerbestands.

6.2 Der gesetzliche Lieferort ist ab Lager, unabhängig davon, ob der Kunde die Kosten für einen Transport oder eine Versicherung trägt. In diesem Fall geht die Gefahr ebenfalls auf den Kunden über.

6.3 Vereinbarte Liefertermine oder Fristen für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten gelten nicht als Fristen. Bei Überschreitung eines Termins muss der Kunde VTMR schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist setzen, um ihre Verpflichtung noch zu erfüllen.

6.4 Überholte Motoren oder Teile, die nach der Erklärung des Kunden bestellt oder geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen, wenn keine Garantie vereinbart wurde. VTMR bestimmt, ob der gelieferte Gegenstand zurückgenommen wird und/oder ob dem Käufer dafür Kosten in Rechnung gestellt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt für alle Zahlungsansprüche wegen Nichterfüllung des/der mit VTMR geschlossenen Vertrages/Verträge durch den Kunden sowie für Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeiten, die von oder im Auftrag von VTMR zugunsten des Kunden ausgeführt wurden.

7.2 VTMR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei begründeter Annahme, dass der Käufer nicht oder verspätet zahlen wird, alle von VTMR gelieferten Waren, die gemäß dem vorigen Absatz in ihrem Eigentum geblieben sind, zurückzunehmen.

8. Überwachung und Beschwerdepflicht

8.1 Der Käufer muss die gelieferte Ware sofort bei oder nach der Lieferung prüfen und VTMR Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung schriftlich mitteilen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge bei VTMR eingegangen ist, gilt zwischen den Parteien verbindlich, dass die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, und der Kunde kann nicht mehr behaupten, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist;

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, Reklamationen gegen eine Rechnung von VTMR bei sonstigem Verlust aller Rechte innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich bei VTMR einzureichen.

8.3 Reklamationen des Kunden haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung und berechtigen nicht zur Aussetzung oder Verrechnung.

9. Preise

9.1 Die angegebenen Preise sind für die Lieferung in Heteren kalkuliert und verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben.

9.2 Änderungen des Arbeitsaufwandes oder der Selbstkosten von Teilen oder Materialien, soweit diese im Zusammenhang mit der vereinbarten Lieferung oder Leistung unmittelbar verausgabt oder verbraucht werden, ist VTMR berechtigt, diese Änderungen an den Besteller weiterzugeben.

10. Zahlung

10.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung für die Lieferung und/oder Leistung, sobald die Lieferung durch VTMR erfolgt ist oder die von ihr ausgeführten Arbeiten abgeschlossen sind oder sobald der Kunde mit der Abnahme in Verzug ist. Es gilt ein Zahlungsziel von acht Tagen nach Rechnungsdatum.

10.2 Es steht VTMR frei, bei der Lieferung eines Auftrags oder der Ausführung von Arbeiten eine vorläufige oder teilweise Zahlung zu verlangen.

10.3 Wenn der Kunde den vereinbarten Preis nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt hat, ist er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte hat VTMR in einem solchen Fall auf den geschuldeten Betrag vertragliche Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Datum des Verzugs zu zahlen.

10.4 Wenn VTMR gezwungen ist, eine Forderung zum Inkasso weiterzugeben, gehen alle damit verbundenen Kosten wie Verwaltungskosten, außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten eines Konkursantrags, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des unbezahlten Betrags, mit einem absoluten Minimum von € 125,- ohne MwSt.

11. Inzahlungnahme

Sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, muss der Käufer bei jeder Lieferung eines überholten Motors oder Teils einen älteren Motor oder ein älteres Teil innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung vollständig und demontiert an VTMR zurücksenden. Unterlässt der Käufer dies, wird ihm dennoch die Preisdifferenz ohne Umtausch in Rechnung gestellt.

12. Risiko und Haftung

12.1 Kraftfahrzeuge und andere Waren, in die Revisionsmotoren oder andere Teile eingebaut sind, bleiben immer, auch wenn sie VTMR gehören, auf Risiko des Käufers. Der Käufer stellt VTMR von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter und den sich daraus ergebenden Schäden frei.

12.2 Die Haftung von VTMR beschränkt sich auf den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) der betreffenden Lieferung oder, im Falle eines anderen Vertrags als eines Kaufs/Verkaufs, auf den zwischen den Parteien vereinbarten und vom Käufer rechtzeitig bezahlten Lohn oder Preis für die Arbeit von VTMR.

12.3 VTMR haftet nicht für Folgeschäden des Käufers. Unter Folgeschäden werden in jedem Fall - aber nicht abschließend - alle Schäden verstanden, die nach der Lieferung des Revisionsmotors oder der Teile an dem Kraftfahrzeug verursacht werden, in das dieser Revisionsmotor oder diese Teile eingebaut oder, aus welchem Grund auch immer, demontiert wurden, sowie die Kosten, die für den Einbau und die Demontage des Revisionsmotors oder der Teile entstanden sind.

12.4 Die vorgenannten Haftungsbefreiungen gelten nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Schaden auf Vorsatz und oder grober Fahrlässigkeit von VTMR beruht.

12.5 VTMR haftet nicht für Mängel an Anbauteilen und daraus resultierende Schäden beim Käufer oder bei Dritten.

12.6 VTMR haftet auch nicht für Schäden, die durch unsachgemäße, unvorsichtige oder unsachkundige Verwendung des gelieferten Überholungsmotors und/oder der Teile durch den Käufer oder durch vom Käufer eingeschaltete Dritte verursacht werden.

13. Garantie

13.1 Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, gewährt VTMR dem Käufer bei normalem Gebrauch der von ihr gelieferten überholten Motoren und Teile eine Garantie auf gebrauchte Motoren und Teile, ausgenommen elektrische Teile, für 3 Monate ab Rechnungsdatum.

13.2 Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, gewährt VTMR dem Käufer bei normalem Gebrauch der von ihr gelieferten Überholungsmotoren und -teile eine Garantie auf die Überholungsmotoren und -teile mit Ausnahme der elektrischen Teile für 6 Monate ab Rechnungsdatum.

13.3 Sofern nicht anders vereinbart, fallen Anbauteile nicht unter die in Artikel 13.1 und 13.2 enthaltene Garantie.

13.4 Wenn von einem normalen Gebrauch im Sinne von Artikel 13.1 und 13.2 auszugehen ist und somit ein Anspruch auf die darin enthaltene Produktgarantie geltend gemacht werden kann, muss der Kunde in jedem Fall die von VTMR bei der Lieferung mitgeteilten oder auf der Rechnung angegebenen Garantiebedingungen strikt beachten. Diese besagen unter anderem, dass der Kunde nach der Lieferung verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen:

- Einbau eines neuen Ölkühlers;

- Prüfung und Reinigung des Turboladers, der Zerstäuber und des Partikelfilters (oder deren Prüfung und Reinigung);

- die Anbauteile (Ansaugkrümmer/Ladeluftkühler) ordnungsgemäß zu reinigen (oder reinigen zu lassen);

- den Motor unter Öldruck setzen, bevor der überholte Motor gestartet und betrieben wird.

14. Verfall

Alle Klagerechte des Kunden gegen den Kunden, sei es aufgrund einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung oder aus einem anderen Grund, erlöschen, sobald eine Frist von einem Jahr ab dem Tag verstrichen ist, an dem der Kunde von der Existenz dieser Klagerechte Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, und der Kunde die entsprechenden Ansprüche nicht innerhalb der Jahresfrist gerichtlich geltend gemacht hat.

15. Auflösung und Folgen

15.1 VTMR ist berechtigt, den Vertrag ohne Einschaltung des Gerichts aufzulösen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, in die gesetzliche Umschuldungsregelung aufgenommen wird oder anderweitig die Verfügung über sein Vermögen oder Teile davon verliert.

15.2 Durch die Auflösung werden die beiderseits bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Kunde haftet für den VTMR entstandenen Schaden, einschliesslich entgangenen Gewinns und allfälliger Transportkosten.

16. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

16.1 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet das niederländische Recht Anwendung.

16.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Landgericht Gelderland zuständig.